Haltungsbestimmungen für Hamster laut der Gesetzgebung.

Dieses Thema im Forum "Haltung" wurde erstellt von Martina90, 19. Oktober 2009.

  1. Martina90

    Martina90 Erfahrener Benutzer

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    Da es wiederholt Meinungsverschiedenheiten bezüglich der artgerechten Hamsterhaltung gab habe ich beim vet. amt. recherchiert.


    Hier einmal die Haltebestimmungen für Hamster laut Schweizertiergesetzgebung!

    Hamster, Mesocricetus sp. Haltung:

    In gruppen von min. 1 Tier

    0,18m3 für ein aussengehäge, dass entspricht ca 56cm x 56cm x 56cm!
    0,05m3 innengehäge, dass entspricht 36cm x 36cm x 36cm!

    2) Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tiere zu entsprechen.

    40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25 cm tief; für Degu 30 cm tief.

    41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugsmöglichkeiten.

    42) Geeignetes Nestmaterial.

    44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter.

    45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.

    48) Es darf ein einzelnes Tier in einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.

    Für Züchter:
    Hamster, Mesocricetus sp.; Cricetulus griseus


    Mindestbodenfläche der Haltungseinheit: 800 cm2 (ca. 28cm x 28cm)

    Bodenfläche pro Tier: 250 cm2 (ca. 16cm x 16cm)

    Höhe: 18cm


    1)Festboden mit geeigneter Einstreu, z.B. entstaubtes Holzgranulat.
    3) Geeignete Nageobjekte, z.B. hart gepresste Futterwürfel oder Weichholzstücke.
    5) Geeignetes Nestmaterial, z.B. Zellstoff.
    6) Klettermöglichkeit, z.B. Gitterdeckel, Klettergestell.
     
  2. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Wo hast du das nachgeschaut?
    In der Tierschutzverordnung steht von Aussen- und Innengehege nichts.
    Es sind auch keine Volumenangaben, sondern Flächenangaben.

    0.18 m2 (ist ein Terri von 60 x 30 cm) für das erste Tier, 0.05 m2 für jedes weitere (Zwerghamster etc.).
    Aussengehege-Angaben gibt es für manche Tiere, für Hamster würden die aber keinen Sinn machen.

    Und für Züchter gelten im übrigen die genau gleichen Masse, wie für alle andern Tiere. Nur für bewilligungspflichtige LABOR-Haltung gelten kleinere Masse....

    Gruss
    Priska
     
  3. Suzie

    Suzie Prominenter Benutzer

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    Hallo

    Mich würde auch interessieren, wo du das gelesen hast.

    Wie Priska geschrieben hat, steht das aber überhaupt nicht so in der Tierschutzverordnung.

    In "Gruppen von mindestens 1 Tier"???
    Sorry, das ist absoluter Unfug! :knfs:
    Der Goldhamster - Mesocricetus Auratus - ist ein ABSOLUTER Einzelgänger und es ist Tierquälerei diesen in Gruppen zu halten!

    Auch das ist eine Missinformation!
    Hamster sind absolut nicht geeignet um in Aussenhaltung gehalten zu werden.

    16cm x 16cm als Käfiggrösse pro Hamster??? :knfs:

    Ein ausgewachsener Goldhamster ist ja sogar wenn er nur ruhig dasteht und sich nicht streckt über 16cm lang!

    Beide meiner momentanen Hamster sind in der Länge ohne sich zu strecken um die 20cm/21cm lang!

    Und wenn sie Männchen machen sind sie natürlich auch über 18cm hoch.
    Sogar für temporäre Transportbehältnisse gilt dass das Tier sich darin aufrichten müssen kann.

    Und sogar für Labore - wo ja die Mindestgrössen immer kleiner sind als für Heimtierhaltung - gelten für Hamster grössere Mindestkäfiggrössen als 16x16cm!!

    LG suzie
     
  4. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Für die Heimtierhaltung ist keine Mindesthöhe angegeben. Und auch kein Volumen. Für manche Tiere gibt es Volumenangaben, und dann gibts dann auch eine Regel, wie viel davon das mindestens die Höhe sein muss (mind. 80% des Koeffizienten von Volumen/Grundfläche).

    Aufrichten meint aber glaub nicht, dass die Tiere das Männchen machen können müssen, sondern dass sie in ihrem normalen Position stehen können (und das wäre beim Hamster vermutlich auf allen vier Füssen....)

    Richtig - aber da sist die Mindesthöhe von 18 cm drin. Bodenfläche pro Hamster ist 250 cm2 bis 60 g und 400 cm2 über 60 g - wobei die Mindestgrösse der Behausung 800 cm 2 sein muss.
    Aber eben - die Labormasse interessieren uns eigentlich nicht. Auch wer züchtet, muss die Masse für Heimtierhaltungen bieten (gottlob!!!)

    Gruss
    Priska
     
  5. Martina90

    Martina90 Erfahrener Benutzer

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    Ich war auch erstaunt über die masse.... ist aber im gesetzbuch so angegeben.
    Habe dies auf der seite des vet. amtes gefunden....

    Habe aber gesehen, dass ich in der tabelle verutscht bin und desshalb sind es keine volumen sondern flächen angaben.
    d.h:
    0.18m2 innengehege 13.4*13.4cm was unmöglich ist...

    Die aussengehege-angaben stehennicht da bin ja verutscht....

    könnt gerne selber schauen hier ist der direkte link http://www.gesetze.ch/sr/455.1/455.1_050.htm
     
  6. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Hallo!

    Ich empfehle dir die Tierschutzverordnung im Original, auf der Seite vom BVET:
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/4/455.1.de.pdf

    Da sind nämlich die Zahlen in der richtigen Spalte, rsp. der Titel obendrüber ist am richtigen Ort.

    Du machst auch ein Riesendurcheinander mit den Flächenmassen:
    1 m2 hat 10000 cm2, nämlich 100 cm x 100 cm.
    0.18 m2 sind als 1800 cm2, also 60 cm x 30 cm.

    Gruss
    Priska
     
  7. Martina90

    Martina90 Erfahrener Benutzer

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    sry 0.18m2 sind 42.4 *42.4cm :a015:
     
  8. Martina90

    Martina90 Erfahrener Benutzer

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    Habe mir das pdf angeschaut... danke

    Nun wenn man deinen Angaben traut ist die Mindestfläche für einen Hamster 800cm2 das ergibt ca. 28.3*28.3cm! :knfs: (28.3*28.3= 800.89)was doch ziemlich wenig wäre...:sch:

    Die Höhe von 18cm stimmen bei beiden Seiten überein.

    Traut man nun meiner Seite mit einer Gesammtfläche vom 0.18m2 ergäbe das ca. 60*30cm! (60*30cm=1800cm2 1800cm2 / 10000= 0.18m2)was ja wohl eher der Fall wäre! :d050:

    Zudem sind deine Gesetze laut stand vom 03.2009 meine vom 09.2009 evt. hat es da ja änderungen gegeben?


    lg

    PS: nun sollte auch das mit Mathe stimmen...
     
  9. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Sorry - aber die Tabelle 3 mit den 800 cm2 gilt für uns nicht, das sind die Masse für die Labortiere!!!!
    Für Liebhaberhaltung gelten 1800 cm2 - das heisst ein Hamsterheim muss mindestens 60 cm x 30 cm messen.


    Ich nehme schwer an, dass das Gesetz auf der Seite des BVETs aktuell ist....

    Gruss
    Priska
     
  10. Martina90

    Martina90 Erfahrener Benutzer

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    uups:d050: vielleicht schaffe ich s auch mal recht zu gucken... naja dann stimmen die masse ja überein...