Tierschutzverordnung - noch so eine Frage

Dieses Thema im Forum "Haltung" wurde erstellt von Gabi, 13. Oktober 2008.

  1. Gabi

    Gabi Guest

    Die neue Tierschutzverordnung schreibt für Meeris bei den besonderen Anforderungen vor: "39) Geeignete Einstreu."

    Weiss jemand von euch, ob es irgenwo auch noch Angaben gibt, WAS als geeignete Einstreu zu betrachten ist und WIEVIEL davon nötig ist?
    (Ich denke, bei den Kühen und Rindern etwa gibts ja Richtlinien, wie hoch das Strohlager mindestens aufgeschüttet sein muss... vielleicht existiert so etwas auch für Meerschweinchen?)

    Mich interessiert das, weil ich konkret an eine Haltung denke, wo die Meeris einfach nur auf dem blanken Boden leben und lediglich eine Plastikwanne mit Einstreu haben. Reicht das denn gemäss Gesetz noch immer aus?
    Deprimierende Vorstellung....


    Gruss
    Gabi
     
  2. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    12. Mai 2006
    Beiträge:
    3.621
    Es muss vermutlich nicht überall eingestreut sein (auf Holzetagen und so....).
    Es bedeutet aber, dass die Tiere nicht einfach auf Rosten oder ähnlichem gehalten werden dürfen (wie das z.B. für Kaninchen lange Zeit legal war).
    Und ich denke, wenn nur eine winzige WC-Stelle eingestreut ist, der Rest aber kalter Boden ohne Bedeckung ist, das nicht mehr akzeptiert würde.
    Kommt aber vielleicht drauf an, wer kontrolliert - manche Kantone haben ja sehr viel "schärfere" Kontrolleure als andere.
    (Der Aargau glaub ziemlich schlappe - da war ich im Sommer bei jemandem und habe die drauf hingewiesen, dass dann ihre Kleintierhaltung ab 1.9. nicht mehr gesetzeskonform sei (keine Balkone bei den Kaninchenställen, Meeriboxen winzig), und die haben dann gesagt, das Veterinäramt habe vorigen Monat die Rossboxen kontrolliert und die Kleintierhaltung als in Ordnung befunden....)

    Gruss
    Priska