Hallo Der Vermieter kann über die Nutzung der Räume nicht entscheiden - ausser man züchtet gewerbsmässig oder betreibt ein anderes Gewerbe. Er könnte allenfalls etwas unternehmen, wenn Lärm- oder Geruchsbelästigungen auftreten oder die Haltung nicht den Anforderungen Tierschutz entspricht. Gruss Jasmin