Hallo! Wenn ich das Ganze so lese, denke ich, dass sich die Meerscheinchen vielleicht die gleiche Frage stellen könnten. Klar gibt es Erkrankungen, die man den Tieren oder umgekehrt anstecken kann. Aber mit Hygiene und Sterlilium ist das Ganze ja kein Problem. Und wenn ich wirklich mal einen Virus habe, probiere ich auch nicht gerade direkt um die Schweinchen zu sein und noch in den Käfig zu niesen. Gruss Babs
Ich habe seit 25 Jahren Meeris und bis vor einem Jahr haben sie im gleichen Zimmer gewohnt (natürlich in einem Gehege) wie ich. Ich hatte nie Probleme, dass ich sie mit einer Erkältung angesteckt habe oder sie mich mit Milben.
Die ist leider nicht (mehr) so. Der Vermieter darf heute nämlich ALLES verbieten, was ihm so in den Sinn kommt. Darunter auch die Haltung von Kleintieren. Wir sind ja auf Wohnungssuche und sind bereits zweimal angebrannt, da nicht nur Hunde oder Katzen, sondern Tierhaltung ganz generell verboten war! Aber zum Thema: auch ich halte meine Muiger seit nunmehr 12 Jahren in Innenhaltung und hatte deswegen noch niemals Probleme. Auch wenn ich die Möglichkeit zur Aussenhaltung hätte, meine Muiger würden in Innenhaltung bleiben
Als *Fachfrau* in Sachen Immobilien sehe ich das anders, schau mal hier Letti - höchstens es wäre in Eurem Kanton etwas spezielles geregelt... http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/Dokumente/Mieterinnentipps/MT_neuer_tierschutz.pdf
Das find ich jetzt super interessant... ich habe von einer Hausbesichtigung mitgenommen: - die Hausordnung - ein Beiblatt - ein Anmeldeformular und überall steht: DIE HALTUNG VON HAUSTIEREN EINSCHLIESSLICH KLEINTIEREN IST VERBOTEN. Also... wäre das gar nicht zulässig????
Meiner Meinung nach ist es NICHT verboten, Kleintiere wie eben zb. Meerschweinchen zu halten. Ein Vermieter kanns natürlich versuchen und Verbote machen oft schon Eindruck auf die Leute... Müsste mal nach Gerichtsentscheiden suchen, da würde man sicher auch noch was drüber finden. Hier noch ein guter Link: http://www.zuercher-tierschutz.ch/d/data/3v_haltung_a_h.doc
Ich musste für meine Meeris extra einen Vertrag unterschreiben, dass ich nur 5 Meeris halten darf. Und sie legten mir nahe in meiner Hausratsversicherung eine Klausel festzulegen, die die Schäden die meine Meeris machen, abdeckt. Als würden sie die Wohnung verwüsten!!! Manchmal übertreiben es die Vermieter schon ein bisschen!!
Auch wir mussten beim Vertrag angeben wieviele Meerschweinchen hier wohnen werden. Damals warens noch 6. Dass es inzwischen 9 sind weiss niemand von der Verwaltung. Es kam auch nie irgendjemand um dies zu kontrollieren. Warum wir dies überhaupt angeben mussten, weiss ich nicht. Auch wir leben mit den Meeries zusammen in der Wohnung und es geht tip top. Liebe Grüsse Susanne
Danke Fidelia für die interessanten Links Ok, wir hätten es also durchsetzen können, dass wir mit einer kleinen Muigertruppe einziehen. ABER bei der aktuellen Wohnungsnot bin ich mir so ziemlich sicher, dass die eh tierlosen Bewerbern den Vorzug gegeben hätten. Und noch was... ich hab nicht besonders viele Ansprüche an unsere zukünftige Behausung (ausser dass sie ruhig und im Grünen gelegen und modern und günstig und gross und möglichst mit Garten und eigener Wa-Ma sein sollte ) aber meine Muiger die sollen nicht nur GEDULDET, sondern wirklich auch WILLKOMMEN sein. Sonst sind Lämpen doch schon wieder vorprogrammiert... wie hier das Theater mit dem Grünabfall, da kann ich bald ein Buch drüber schreiben, so grotesk ist das
Hallo Letti Ich bin Mitglied im Mieterverband Sektion Zürich. In dessen Mitgliederzeitung habe ich vor noch nicht so langer Zeit gelesen, dass die Haltung von Heimtieren erlaubt sei, sofern im Vertrag nichts anderes vermerkt sei. Dies beziehe sich jedoch nur auf Hund und Katze. Kleintiere wie eben z.B. Meerschweinchen seien in jedem Fall erlaubt. Das bestätigt auch dieser Auszug aus einem mietrechtlichen Fragenkatalog, den ich auf der Seite des Mieterverbandes gefunden habe: Thema: Tierhaltung Frage: Meine Kinder wünschen sich Meerschweinchen. Aber unser Mietvertrag erlaubt Heimtiere nur mit Zustimmung des Vermieters. Und der verweigert seine Zustimmung. Antwort: Meerschweinchen dürfen Sie trotzdem halten. Die Haltung von unproblematischen Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen, Wellensittichen und Kanarienvögeln ist in einer Mietwohnung auf jeden Fall erlaubt, was auch immer im Mietvertrag steht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie solche Tiere in grosser Zahl halten. Du findest ihn hier unter Fragen und Antworten: http://www.mieterverband.ch/zh_mr_online.0.html Möglich, dass Mieter ohne Heimtiere bevorzugt würden. Doch ich denke, viele Vermieter haben Bedenken wegen Schäden durch die Tiere. Wenn ihr vorweisen könnt, dass allfällige Schäden, was ja bei Meerschweinchen ohnehin kaum der Fall sein wird, durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt würden, wäre es in meinen Augen sicher ein Versuch wert.
Liebe Corinna Bei uns leben mittlerweile 7 Schweinchen in der Küche (21qm). (das tönt jetzt aber blöd). Wir hatten bis jetzt noch keine probleme. Ich denke auch nicht, dass es welche gibt. Im moment bin ich froh, hab ich meine Schweinchen drinnen, so frier ich nur wenn ich den Mist nach draussen bringen muss
Also... das mit den Schäden... naja... in der letzten Wohnung, da hatten die Muiger auch ein Zimmer zur Verfügung so als Auslauf. Und... ja also sie haben den Teppich verramponiert und eine Wand so angeknabbert, dass sogar Isolationsmaterial rausgekommen ist (schlechte Bauqualität ) aber die Versicherung ist für die Schäden aufgekommen, ich hab denen natürlich nicht erzählt, dass die Muiger tagtäglich ihr Unwesen trieben in diesem Spielzimmer weil Wand und Teppich halt doch interessanter waren als spezifische Muigerspielsachen :wurm:
Also das nähme mich schon wunder, wie du DAS der Versicherung erklärt hast . Die haben bestimmt gedacht, bei euch herrscht akute Hungersnot . Es gibt doch bei den Hausratversicherungen diesen speziellen Zusatz, hab ich zumindest für meine Katzen, und der deckt doch bestimmt auch die Schäden zerstörungswütiger Meerschweinchen . Oder er ist sogar bereits in der normalen Versicherung enthalten ?
Du, ganz einfach... ich hab denen erklärt, es hätte sich um ein EINMALIGES Missgeschick gehandelt und schon hat die "normale" Haftpflicht brav bezahlt Auch wenn wir aus der jetzigen Wohnung ausziehen, werde ich mir wieder was einfallen lassen müssen ein Muigerchen hat sich da auch mal an einer Wand vergriffen :wurm::wurm::wurm:
Wow .. das klingt ja alles echt toll! Ich werd' euch jetzt nicht allen antworten, aber ihr habt mir seehr weitergeholfen! Ich freu mich jetzt schon total auf's Ausziehen, dann sind meine Racker immer ganz nahe bei mir! Apropos, ich muss mal füttern gehen
wieviele muiger sind denn eigendlich erlaubt ohne absprache mit dem vermieter,oder der verwaltung? gibts da ein konkretes limit? vereinbart waren bei mir 3,das 4. hat sich einfach eingeschlichen mein vermieter wohnt gleich unter mir,hat aber noch nie was gesagt wenn sie draussen sind im sommer.wobei er sicherlich intervenieren würde wenn die gruppe stetig wachsen würde.will zwar nid vergrössern aber interessieren tuts mich trotzdem.
Hallo Tanja Deine Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, wäre aber an einer Antwort genauso interressiert wie du. Also weiss da jemand etwas genaueres? Liebe Grüsse Susanne
In den Fachblättern wird immer von einer *normalen* Anzahl von Kleintieren gesprochen, was halt der gesunde Menschenverstand so drunter versteht... Wie oft in den Vorschriften ist es dann halt Auslegungssache - aber wer in einer 1-Zimmerwohnung 30 Meerschweinchen halten will, hat da wohl ein grösseres Problem.
Also ich schreibe immer auf dem Anmeldefragebogen bei der Frage "halten sie Haustiere", dass wir mit Meerschweinchen einziehen und auch gleich wie viele es sind. Dann kann mir niemand ankreiden, ich hätte was verschwiegen.