Neue Tierschutzverordnung

Dieses Thema im Forum "Haltung" wurde erstellt von Priska, 17. Juli 2006.

  1. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Hoi zäme

    Habt ihr schon gehört, dass die neue Tierschutzverordnung nun in der Anhörung ist?
    Sie wird auch für die Meeris Änderungen bringen.
    Neu gelten für Meerschweinchen als Haustiere nicht mehr die Laborbestimmungen, sondern sie zählen zu den nicht bewilligungspfllichtigen Wildtieren. Mindestfläche für zwei Meerschweinchen ist 0.6 m2, für jedes weitere 0.05 m2 dazu.
    Das würde bedeuten, dass ein 100 x 50 Käfig nicht mehr reichen würde - jedenfalls nicht ohne Etagen. Ob es Bodenfläche sein muss oder erhöhte Flächen (Etagen) dazu gezählt werden dürfen, steht nicht (bei den Kaninchen ist das angegeben, jetzt schon, wie viel der Fläche Boden sein muss und wie viel Etage sein darf).

    Hier die gesamten Unterlagen:
    http://www.bvet.admin.ch/bvet/00297/01021/index.html?lang=de

    Gruss
    Priska
     
  2. Claudi

    Claudi Erfahrener Benutzer

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    Hallo Priska!
    Danke für den Hinweis!
    Ich find es super, dass sie endlich für die Tiere schauen! Ich war ja schon froh, als Tiere nicht mehr als Ware galten! Aber es wird zum Glück immer besser!
    Aber nur mal so zum rechenen: wenn man für zwei Schweinis min 0,6 m2 und für jedes weitere 0,05m2 dann könnte man ja 10 Tiere auf 1m2 halten!? Oder bin ich da falsch!? Das wäre ja mega wenig platz!!
    Und ich mach mir schon sorgen wenn ich sie im Winter auf kleinerem Raum halten muss!
    viele Grüsse
    Claudi
     
  3. Franziska

    Franziska Guest

    Hallo,

    das mit den Tierschutznormen finde ich immer so eine Sache... Einerseits sollen diese Bestimmungen ja Missbräuche in der Tierhaltung verbieten, aber andererseits sind die Normen dann meist so large, dass sie eben auch Zustände erlauben, die meiner Meinung vollkommen jenseits von Gut und Böse sind.
    Gerade das Rechenbeispiel von Claudi macht ja deutlich: 10 Meerschweinchen auf 1 Quadratmeter - das kann doch wohl nicht wahr sein ::6 ??! Da müssten ja geradezu unvorstellbar krasse Zustände herrschen, damit ein Meerschweinerudel von diesen neu in Kraft tretenden Bestimmungen profitieren kann - die Tiere müssten also vorher noch weniger Platz gehabt haben. Ich möchte mir nicht vorstellen, dass es sowas gibt... :(

    Ich denke, wer es ernst meint mit artgerechter Haltung, der kann die Tierschutzgesetzgebung getrost links liegen lassen und wird seinen Tieren aus freien Stücken (und nicht, weil es irgendeine Verordnung vorschreiben würde) genügend Platz für den täglichen Auslauf zur Verfügung stellen.
    Wer es dagegen nötig hat, sich in seiner Haltung auf die Minimalbestimmungen der Tierschutzverordnung zu berufen, der räumt seinen Meersäuli ganz bestimmt zu wenig Platz ein und sollte die Finger davon lassen.

    Liebe Grüsse, Franziska
     
  4. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Hallo!

    Bisher galten die Regelungen für die Labortiere, das war für ein Meerschweinchen über 400 g 800 cm2 (also 0.08 m2). Damit konnte man in einen normalen Kaninchenstall (mit Etagenbrett allerdings) 6.5 Meerschweinchen stecken.
    Mit der neuen Regelung reicht so ein Stall nicht mehr für zwei Tiere - wenn ich aber die Verbindung öffne und ihnen zwei Ställe gebe, kann ich 11 reintun?!?

    Ich glaube, wir müssen dann schon einen Kommentar schreiben zur Vernehmlassung, und irgendwas Vernünftigeres vorschlagen :)

    Franziska: Ich bin der Meinung, dass das Gesetz irgendein Zwischending vorschreiben muss, und nicht das Optimum..

    Gruss
    Priska
     
  5. Franziska

    Franziska Guest

    Ja, Priska, dieser Meinung bin ich absolut auch. Klar kann die Tierschutzgesetzgebung nicht daher kommen und bestimmen, dass jedes Schweinchen einen Quadratmeter Platz haben muss; das erwarte ich ja nicht. Aber eben - es sollte doch zumindest ein Zwischending sein und nicht einfach nur eine absolute Katastrophe! Stell Dir doch einmal 10 Meerschweinchen auf 1 Quadratmeter vor?!
    Ich weiss übrigens auch, dass es nichts bringt, hier zu wettern. Es ist sicher sinnvoller, den Leuten immer und immer wieder zu predigen, dass Meersäuli mehr Platz und Auslauf brauchen, als sie in einem kleinen Gitterkäfig bekommen können. Dann kann jeder Halter für sich selber entscheiden, wieviel Fläche er seinen Tieren gibt.
    Und ob unsereiner als Privatperson bei einer Vernehmlassung viel Gehör findet... ich weiss ja nicht. Ich hoffe, es lassen sich wenigstens einige Tierschutzorganisationen vernehmen; die werden sich wohl auch für die (Platz-)Bedürfnisse der Tiere stark machen. (Bringen wird es allerdings nicht viel.)

    Grüsse, Franziska
     
  6. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Hoi Franziska

    Nein, als Privatperson erreicht man vermutlich nicht viel.
    Aber ich bin schliesslich nicht bloss Privatperson :)

    Es ist der Tierschutz, der dieses Gesetz überarbeitet hat!

    Gruss
    Priska
     
  7. Franziska

    Franziska Guest

    Sorry, Priska, ich wusste nicht, dass Du keine Privatperson bist ;) . Könnte ich das irgendwo her wissen? Klär mich doch mal auf, das nimmt mich wunder!
     
  8. Gabi

    Gabi Guest

    Hoi Priska

    Ha, das gefällt mir! Naja, jedenfalls grundsätzlich.
    Die Mindestfläche von 0,6 m2 kommt ungefähr mit einem 120er Käfig hin, das ist soweit okay. Aber die Erweiterung pro Tier ist natürlich völlig deppert winzig geraten im Vorschlag, das müsste noch geändert werden.

    Denn, wie du ja selber durchgerechnet hast: man kann dann plötzlich keine zwei Meeris mehr in einem Einerkaninchenstall mehr halten (da bin ich einverstanden), aber dafür eine Riesenbande in zwei miteinander verbundenen Käfigen... konkret kommt mir da ein Beispiel in den Sinn, wo jeweils drei Muttertiere mit ihren Jungen in einem Einerabteil waren. Ginge mit der neuen Verordnung dann nicht mehr. Nimmt diese Züchterin aber die Stichsäge und macht eine Verbindung zwischen zwei Abteilen, geht das dann plötzlich... also, das darf ja wohl nicht wahr sein!

    Gruss
    Gabi
     
  9. dixi

    dixi Erfahrener Benutzer

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    Ich finde es gut, dass das Mindestmass auf 0.6 m2 geändert wurde. Allerdings halte ich die Zusatzfläche für weitere Tiere echt lächerlich. 0.05m2? Absolut hirnrissig!
     
  10. nadja

    nadja Prominenter Benutzer

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    Ok, jetzt wird das Gesetz bald abgeändert, gut so.
    Aber, was passiert dann z.B. mit den vielen Standardkäfige bei ricardo, die dann nicht mehr den 'Vorschriften' entsprechen? Werden die dann von den Auktionen ausgeschlossen? Kaum, oder??
     
  11. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Hoi Nadja

    Sicher nicht - auch wenn das Gesetz ändert, verbietet einem niemand, zu kleine Käfige zu kaufen und zu verkaufen.
    Im übrigen hat mir die vom Bvet geschrieben, als ich insistiert habe, ich wolle es genau wissen, da ich die Meerschweinchenhalter und -züchter korrekt informieren wolle, es gebe eine Übergangsfrist von 10 Jahren?!? Unvorstellbar, das sind ja mehrere Meersäulileben....

    Gruss
    Priska
     
  12. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Übrigens: das mit den 11 Tieren für einen Doppelstall stimmt dann nicht - es sind bloss 6.5. Man darf für die Meerschweinchen keine erhöhten Ebenene miteinberechnen (wie man das für die Kaninchen sowohl bisher als auch weiterhin kann).

    Gruss
    Priska
     
  13. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Hoi zäme

    Ich habe viel recherchiert in den letzten Tagen.
    Habt ihr gewusst, dass einige Kantone für Meerschweinchen als Heimtiere andere Regeln eingeführt haben als im (eigentlich gesamtschweizerisch gültigen) Tierschutzgesetz gelten (wo es nur Regeln für Meerschweinchen als Labortiere gibt)?
    Vom Kanton Zug habe ich es gewusst, weil da mal eine Kollegin beanstandet wurde. Aber genau das gleiche gilt auch in den Kantonen Luzern und St. Gallen. (Es sind übrigens, so hat mir das St.Galler Veterinäramt geschrieben, die Regeln für die Zoohandlungen - falls ihr da mal genau hingucken wollt...).

    Die ersten zwei Tiere hätten so weniger Platz als in neuen Tierschutzgesetz geplant, aber jedes hat 2500 cm2 zugut.
    Das ist für Züchterverhältnisse natürlich nur bedingt zu realisieren (jaja, ich weiss, es gibt Züchter, die ihnen so viel Platz zur Verfügung stellen...).

    Aber für einen Privathaushalt mit nur ein paar Schweinchen, tönt doch das ziemlich vernünftig, oder?

    Kein Käfig darf kleiner sein als 3800 cm2 (das entspricht ziemlich genau meinem Landistall, wenn man nur die Bodenfläche rechnet, ohne Etagen).

    Dann gilt:
    Für Schweinchen bis 300g 625 cm2
    300 bis 700 g 1250 cm2
    über 700 g 2500 cm2
    Das würde also heissten, dass auf einem Quadratmeter 4 Schweinchen sind.
    Und vermutlich müsste man dann für jedes das mehr ist als 4, ein etwas kleineres Mass verlangen als die 2500 cm2 (aber mehr als die 500 cm2, die im neuen Tierschutzgesetz vorkommen).


    Für züchtende Meerschweinchen gilt übrigens pro Mutter mit säugenden Jungtieren:
    300 bis 700 g 1650 cm2
    über 700 g 2900 cm2

    Was meint ihr?

    Gruss
    Priska
     
  14. Franziska

    Franziska Guest

    Hallo Priska,

    merci erstmal für die interessanten Recherchen!

    Bezüglich der von Dir genannten Flächen muss ich gestehen, dass sich mir immer noch alles zusammenkrampft, wenn ich mir vorstelle, dass die Tiere auf Dauer so gehalten werden - also nicht nur über Nacht im kleineren Stall, während sie am Tag in einen Auslauf dürfen, sondern wirklich permanent, rund um die Uhr, das ganze Leben lang. Auch wenn es nur 4 erwachsene Meerschweinchen auf einem Quadratmeter wären statt der 10, die der Verordnungsentwurf offenbar noch erlauben möchte - ich finde das immer noch knapp. Meerschweinchen wollen doch wuseln, sich verstecken, einander im Gänselimarsch nachlaufen und auch mal ausweichen, wenn es Knatsch gibt - wie soll denn das auf 0.25 qm pro Tier gehen???
    Und dass Du von vornherein findest, für Züchter sei das nicht zu realisieren - meine Güte, warum denn eigentlich nicht? Zuchtmeerschweinchen haben doch keine anderen Bewegungsbedürfnisse als blosse Liebhabertiere? Und wer nicht Platz und Geld hat, um den Tieren dieses Minimum an Platz zur Verfügung zu stellen, der soll das Züchten halt eben bleiben lassen :)o ja, ich weiss, ich bin extremistisch... :eek: ).

    Ein Käfigmindestmass von 0.5 qm und eine Mindestfläche pro (erwachsenem) Tier von 0.25 qm sähe ich als absolutes Minimum - und an diesen 0.25 qm sollte auch dann nicht gerüttelt werden, wenn es mehr Tiere sind als vier! Dann würden mindestens diejenigen etwas mehr profitieren, die in grösseren Verbänden leben dürfen (z.B. 2.5 qm für 10 Tiere - das kann ja schon fast artgerecht sein), während die, die nur zu zweit sind, immer noch in einem Käfig von 50 mal 100 Zentimetern eingesperrt werden dürften (man stelle sich das einmal vor... ein 8jähriges Meerileben lang auf dieser Fläche eingepfercht.)

    Du hast oben einmal geschrieben, gesetzliche Regeln sollten ein "Zwischending" vorschreiben und nicht das Optimum. Das sehe ich ja ein. Aber bei 0.25 qm kann ja wohl noch lange nicht die Rede sein von einem Optimum - da gehen doch hoffentlich alle mit mir einig! Und wenn vor lauter Angst, sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, nicht einmal die "Interessenvertreter" der Meeris wagen, anständige Mindestflächen zu verlangen, wie sollen sich denn je Haltungsbedingungen durchsetzen, hinter denen man einigermassen stehen kann? Deshalb finde ich, wenn Du schon an einer Vernehmlassung arbeitest, pokere doch etwas höher und verlange nicht nur das absolute Minimum dessen, mit dem ein Meeri überhaupt noch überleben kann, sondern gleich etwas, das auch schon eine gewisse Lebensqualität ermöglicht.

    Liebe Grüsse, Franziska
     
  15. Gabi

    Gabi Guest

    Ui. Haarsträubende Aussage.
    Wir haben uns ja schon live darüber unterhalten...
    Wenn wir uns einig sind, dass Meerschweinchen so und so viel Platz brauchen und so und so gehalten werden sollen, dann gilt das doch für ALLE Meeris - egal, ob beim Züchter oder beim Liebhaber. Zumal sämtliche Masse, von denen bisher die Rede war, immer noch ganz schön eng und mickrig sind....
    Züchter, die oft ja auch direkt an Liebhaber verkaufen, sollten ihre Tiere genauso artgerecht halten wie jeder andere auch. Erstens, weil sie ja ihre Tiere hoffentlich gern haben und nicht nur als "Rohmaterial" betrachten. Zweitens, weil sie eine gewisse Vorbildfunktion haben (zumindest haben sollten) und oft mit Anfängern zu tun haben, denen man so allerhand vermitteln könnte. Es wär ja wünschenswert, wenn man Positives vermitteln würde...

    Es reicht ja schon, dass Labortiere nie nach diesen Grundsätzen gehalten werden.

    Gruss
    Gabi
     
  16. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Hoi Gabi

    Ja, die Regeln sollen für alle Meerschweinchen gelten, egal wo sie gehalten sind.
    Aber die Regeln sollen auch so gemacht werden, dass sie nicht nur für ein paar Extremisten Sinn machen, sondern für die Mehrheit derer, die sich daran halten sollen - folglich auch für die Züchter....

    Gruss
    Priska
     
  17. Franziska

    Franziska Guest

    Ich muss annehmen, dass Du mit den Extremisten u.a. mich meinst...
    Aber sag mal, findest Du denn die 0.25 qm pro Meerschweinchen wirklich so grosszügig :confused: ? Findest Du es z.B. für ein Meerschweinchenpärchen toll, wenn es ein Leben lang in einem 50 mal 100 Zentimeter-Käfig eingesperrt ist?
    Mit der Zeit würde es mich doch einmal wunder nehmen, wie denn Du Deine Tier hältst.

    Liebe Grüsse, Franziska
     
  18. Priska

    Priska Prominenter Benutzer

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    Hoi Franziska

    Ich sag ja, dass ich die Verordnung für eine kleine Gruppe absolut sinnvoll finde.
    Aber für 20 oder 30 oder mehr Tiere finde ich nicht für jedes 0.25 m2 nötig - vor allem muss es meiner Meinung nach nicht unbedingt Bodenfläche sein...

    Wie ich meine Tiere halte, kannst du auf meiner Homepage sehen...

    Gruss
    Priska
     
  19. Franziska

    Franziska Guest

    Hallo Priska,

    war soeben auf Deiner Homepage und bin wieder etwas beruhigt. Das sieht nicht wirklich so arg aus, wie ich zu befürchten begonnen habe...:p

    In diesem Punkt hast Du sicher mehr Erfahrung als ich: Gibt es viele Züchter, die 20 oder 30 oder mehr Tiere in einer einzigen Gruppe halten? Die meisten, die ich von den Internet-Seiten her kenne, teilen ihre Tiere ja in verschiedene Gruppen auf, die in einzelnen, voneinander abgetrennten Gehegen leben. Solche Riesenherden dürften meines Erachtens eher eine Ausnahme sein.
    Wenn man sagt, für grosse Rudel gilt der 0.25 qm-Zwang nicht mehr, muss man ja irgendwo eine Grenze setzen, denn dass es für kleine Gruppen kein Luxus ist, dabei bleibe ich.

    Was würdest Du denn für Zahlen für richtig halten? Also die Mindestgrösse von 0,5 qm für zwei Tiere kannst Du ja wirklich nicht unterschreiten wollen, oder? Und für vier Meeris 1 qm ist auch noch nicht extremistisch ;) . Wo würdest Du denn die Grenze setzen und sagen, von da an braucht es keine 0.25 qm mehr pro Tier?

    Gruss, Franziska
     
  20. Aika

    Aika Administrator Mitarbeiter Admin

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    Hi Priska

    Ich grabe diesen "uralten" Thread nochmals hervor, um nachzufragen, was jetzt der aktuelle Stand der Dinge ist.
    Gibt es unterdessen neue Verordnungen oder gültige Gesetzesänderungen oder "dümpelt" noch alles so weiter dahin?

    Im Moment recherchiere ich im Internet nach Bestimmungen über die Haltung von Kleinnagern.
    In Oesterreich bin ich fündig geworden, die sind schon recht weit. Alle Achtung!!!
    Für Deutschland habe ich gar nichts gefunden:(

    Wie sieht es denn jetzt unterdessen hier in der Schweiz aus?