Hallo Zusammen Mich nimmt mal eine allgemeine Frage wunder: Wenn im Mietvertrag steht, dass man keine Katzen und Hunde halten darf, darf man aber trotzdem Kleintiere, also Meerschweinchen halten. Aber nur bis zu einer gewissen Anzahl. Wisst Ihr wo die Grenze ist? Ich danke Euch für Eure Antworten.... Esther
Huhu Esther! Ja, Säulis darfst Du trotzdem halten, die sind nicht "bewilligungspflichtig". Was die oberste Anzahl betrifft, kann ich Dir nichts sagen, ich glaube, es heisst einfach "im normalen Rahmen", und das ist ja ein dehnbarer Begriff.
Da ich selber in der Branche arbeite, kann ich Dir gerne weitere Angaben machen, dieses Merkblatt regelt aber schon das meiste, schau mal hier: http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/Dokumente/Merkblaetter/weitere_Merkblaetter/mb_tierhaltung.pdf
keine Ahnung, der muss sich selber eingeschlichen haben, habe auf keinen Smiley gedrückt, die liebe Technik, haha - sorry gell, hihi...