Das werde ich nie verstehen,wenn jemand schreibt, bei uns sind die nicht erlaubt. In der Schweiz sind Haustiere wie Kaninchen Hamster Meerschweinchen etc immer erlaubt, man muss nicht mal nachfragen ob man die halten darf! Ohne eindeutige Zustimmung oder Regelung im Mietvertrag (selbst wenn der Mietvertrag die Haustierhaltung in der Wohnung verbietet) dürfen Sie als Mieter eine kleine Zahl von störungsfreien Kleintieren wie Fische oder Hamster etc. in der Wohnung halten. http://www.rechtsprofi.ch/gratisrechtstipps/gratisrechtstippsmietrecht/mietrechthaustiere/index.php
Das gilt aber nur, wenn die Tiere sich ausschliesslich im Käfig aufhalten. Und da Kaninchen ja auch vom Geruch her deutlich intensiver sind als Hamster oder Meeris, könnte das schon ein Problem sein.... Gruss Priska
Hallo Priska Das gilt aber nur, wenn die Tiere sich ausschliesslich im Käfig aufhalten. Wo steht das so???? Ich meine ganz normale Wohnungshaltung, natürlich keine Zucht etc! Und hmm, wäre mir nicht aufgefallen, das meine Ninchen mehr riechen als Meerschweinchen aber ich putze die auch am Tage 2 mal. Zudem ja nicht die Tiere riechen, sondern ihre Hinterlassenschaft.(Pippi wenn nicht fleissig gemisten wird) Gruss Manuela
Ich weiss nicht, wo das so steht, habe ich mal gelesen. Und in der Aufzählung bei den REchtsauskünften der Stiftung für das Tier im Recht sind die Kaninchen auch nicht drauf, nur die ganz kleinen Tiere wie Hamster und Wellensittiche.... Gruss Priska
Hallo Priska Kaninchen und Meerschweinchen gehen unter: Kleintiere und um Kleintiere gehts da eben. Guckst du >>>>http://www.rechtsprofi.ch/gratisrechtstipps/gratisrechtstippsmietrecht/mietrechthaustiere/index.php Da steht etc... Und nach Kleintiere kommem Katzen und Hunde. Das wieder was anders.... Wegen dem stinken, ich vermute, das es halt mehr stinkt, wenn man sie in den Holzställen hat, also wenn das Holz nass wird vom Pippi. Hat man aber ja nicht in der Wohnungshaltung. Meine machen in Kot schalen und die Kügelchen die daneben gehen, stinken ja nicht und sind schnell aufgesammelt. Gruss Manuela
Tja, da wäre ich nicht ganz sicher. Auch da sind wieder nur die Hamster und Fische aufgezählt, und keine Meeris oder Kaninchen. Meerschweinchen sind mit Hamster eindeutig zu vergleichen, die gehören auch in der Tierschutzverordnung zur gleichen Tierkategorie - die Kaninchen hingegen sind keine Heimtiere dort, sondern Haustiere (wie die Hühner, Kühe und Schafe....) Ich würd's mit Kaninchen auf jeden Fall nicht drauf ab kommen lassen.... (Martina musste ihre ja jetzt auch weggeben, weil die Nachbarn sich belästigt fühlten, und das obwohl der Vermieter eigentlich zugestimmt hatte zur Haustierhaltung). Gruss Priska
Hallo zusammen Meerschweinchen darf man in jedem Fall halten (allerdings nicht in zu grosser Zahl, was immer das bedeutet ...), auch wenn der Mietvertrag Haustiere verbietet. Zum rechtlichen Aspekt siehe hier: http://www.mieterverband.ch/fileadm...etter/weitere_Merkblaetter/mb_tierhaltung.pdf Meerschweinchen sind hier ausdrücklich erwähnt, Kaninchen jedoch nicht, die vermutlich, wie Priska schreibt, noch immer den Haus- bzw. Nutztieren zugerechnet werden, denn als solche wurden sie ja früher gehalten. Bei Unsicherheiten betr. Kaninchen in der Mietwohnung Ja oder Nein würde ich den Mieterinnen- und Mieterverband direkt anfragen. @Rivellalady: Meerschweinchen muss man nicht abgeben, wenn man in eine neue Wohnung zieht, da der Vermieter die Haltung der Schweinis nicht verbieten kann. Wenn du deine Tiere wirklich behalten möchtest, dann setze dich für sie ein und weise den neuen Vermieter auf die Rechtslage hin. Allerdings glaube ich aus deinen Antworten herauszuhören, dass du sie aus zeitlichen Gründen abgeben möchtest, und das ist natürlich eine andere Sache ... Grüessli Claudia
Kurze telefonische Rechtsauskünfte des schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes .... re wie Hamster, Meerschweinchen,. Zwergkaninchen, Stubenvögel oder Zierfische darf man in jedem Fall in seiner Wohnung halten! http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/M_W/M_W_7_07.pdf Hoffe damit ist das nun endgültig geklärt.