Hoi zusammen, ich habe mir vom Vermieter die Bewilligung zum Aufstellen eines Kaninchenfreigeheges geben lassen. Als die Bewilligung gekommen ist, habe ich ihn nochmals ausdrücklich auf die Dimensionen aufmerksam machen wollen. Er fertigte mich ab mit dem Satz:Was du machst, ist deine Sache. OK. Ich habe einen Chüngeli-Palast errichtet, in dem auch ich einigermassen aufrecht stehen kann, denn ausmisten auf den Knien macht echt keinen Spass. Und jetzt, 3 Wochen später kommt er und will von mir, dass ich das Freigehege in der Höhe um die Hälfte kürze. Muss ich das, oder kann ich mich auf einen rechtlichen Artikel berufen? Wenn ja, auf welchen? Ich befürchte, mein Argument (so gut ich das Buch auch finde...) im Buch von Ruth Morgenegg werde dies empfohlen, steht auf ziemlich wackeligen Beinen. Was meint Ihr? kann mir da jemand helfen? danke im Voraus F.
Hast du die Baubewilligung schriftlich? Eigentlich gelten auch mündliche Vereinbarungen - aber eben, da stehts dann Aussage gegen Aussage kenn mich da rechtlich nicht wirklich aus....
Hallo Fredy, schön frustrierend ! Hast Du etwas Schriftliches in der Hand von Deinem Vermieter? Oder ist die Einwilligung in den Bau des Geheges mündlich erfolgt? Gruss, Franziska
Hoi zäme, danke für Eure Reaktion. Ja ich habe eine schriftliche Bewilligung. Die lautet allerdings nur auf die Errichtung eines Chüngelistalles in den entsprechenden Massen und dass ich keine Zucht betreiben dürfe usw. usw. Von Höhe und Freigehege steht nichts drin. Das ist der Punkt. Unmittelbar nachdem ich die Bewilligung zugestellt bekommen haben (sprich: 2 Tage später) habe ich dem Vermieter nocheinmal gesagt, was ich genau vor habe. Seine Antwort war - vor Chor und Publikum - "Was du tust, ist deine Sache, Hauptsache keine Zucht". Da tat ich dann halt, was ich für "meine Sache" hielt.......
Oh je, der hat offenbar tatsächlich die kleinen Holz-Gefängnisse darunter verstanden, wie "man" früher Kaninchen hielt. Dass sich die Zeit unterdessen geändert hat und man Kaninchen deutlich mehr Platz und Freiheit zugesteht, ist wohl an dem guten Mann vorbei gegangen. Dann hat er Dir offensichtlich nicht zugehört, als Du ihm die Details erklärt hast. Hmmm, im Moment habe ich auch keine andere Idee, als nochmals mit ihm zu reden...
Um die Frage zu beantworten müsst ich Mietvertrag und Vereinbarung sehen. Bist Du Mitglied im Mieterverband? Dort kriegst Du kostenlose Beratung beim Anwalt und nach einem Monat Karenzfrist wärst Du rechtsschutzversichert. www.mieterverband.ch Wenn Du interesse hast, dass ich mir das ganze anschau, schreib mir gerne eine PN. e liebe Gruess Sissilein
Hoi zäme, Inzwischen habe ich mit ihm telefoniert und bin mit ihm übereingekommen, dass er und seine Kollginnen und Kollegen vom Genossenschaftsvorstand eine Vor-Ort-Besichtigung machen in meinem Beisein. Das ist jetzt schon wieder ein ganzes Weilchen her und ich habe seither nichts mehr gehört und/oder gelesen von ihm. Nun denn, lassen wir die schlafenden Hunde schlafen. Jedenfalls bin ich dankbar für die Hilfe, die ich hier spontan erfahren habe. Sollten sich die Wellen wieder türmen, werde ich sicher gerne auf das Angebot von Sissilein zurückkommen und mich mit dir in Verbindung setzen. Einstweilen Messi phiumau u bis speeter einisch. Nöii fraage chöme de meischtens gliiner aus das me tänkt. gruss Fredy